Die Wartung oder der Service nach Herstellervorgaben unterliegt den Vorgaben des Fahrzeugherstellers. Die Gewährleistungsansprüche dem Hersteller gegenüber bleiben nur erhalten, wenn Wartung und Service nach Herstellervorgaben im korrekten Intervall von einer anerkannten Kfz.- oder Zweiradmeisterwerkstatt durchgeführt wurden.
Die Intervalle zum Gewährleistungserhalt richten sich nach den Angaben der Hersteller. Zusätzliche Arbeiten richten sich aber auch nach dem Einsatzzweck oder der Beanspruchung des Motorrades.
Gepflegte Schönwetter-Motorräder, Rennsportfahrzeuge oder reine Alltagsmotorräder sind alle unterschiedlichen Belastungen ausgesetzt. Je neuer diese Motorräder aber sind, desto größer ist die Anzahl der elektronischen Komponenten im Fahrzeug.
Dies führt auch bei der Wartung und Reparatur oft zu einem nicht unerheblichen Mehraufwand.
Somit geht die Wartung und Überprüfung der aktuellen Bordelektrik weit über den Wechsel einer defekten Glühlampe oder den Austausch einer defekten Sicherung hinaus. Die meisten der elektronischen Komponenten kommunizieren untereinander und funktionieren zum Teil auch nur als komplettes System im Verbund.Fällt also z.B. ein Sensor aus, kommt unter ungünstigen Umständen das gesamte Bordnetz zum Erliegen oder im angenehmeren Fall „nur“ das Notlaufsystem zum Einsatz.
Schauen Sie gern persönlich nach vorheriger Terminabsprache vorbei oder vereinbaren Sie direkt Ihren Wartungstermin für Ihr Motorrad mit mir über einen dieser Kontaktwege.