Hauptuntersuchung

 „…..uuuups….. Mein Mopped muss zum TÜV…..“

Durch die gestiegene Nachfrage, ob in der Motorradklinik SH auch „TÜV“ gemacht werden kann, habe ich mein Leistungsangebot erweitert.

Die Motorradklinik SH bietet jetzt als abgenommener und eingetragener Prüfstützpunkt für Motorräder die Durchführung von:

in Kooperation mit DEKRA und GTÜ an. Die Terminvergabe und Durchführung der HU oder Änderungsabnahme findet nach Absprache mit dem ausführenden Ingenieurbüro statt.

Für einen reibungslosen Ablauf empfielt es sich, das Fahrzeug nach Absprache dann am Abend vor dem Hauptuntersuchungstermin zu bringen, um den Sicherheitscheck vor Eintreffen des Sachverständigen durchführen zu können.

 

Häufige Fragen zum Thema Hauptuntersuchung:

Wann muss mein Motorrad eigentlich zur Hauptuntersuchung?                                Rechtslage: „Alle Fahrzeuge mit einem amtlichen Kennzeichen müssen in regelmäßigen Zeitabständen auf Verkehrssicherheit und Vorschriftsmäßigkeit überprüft werden.“

  • Der Termin für die nächste Hauptuntersuchung (HU) steht in Ihrem Fahrzeugschein.
  • Sie können ihn an der runden Prüfplakette auf dem hinteren Kennzeichen ablesen
  • Bei abgemeldeten Fahrzeugen mit alten Zulassungspapieren können Sie den Termin nur der Abmeldebescheinigung oder dem letzten Untersuchungsbericht entnehmen.
  • Bei neuen EU-Fahrzeugpapieren, ergibt sich der HU-Termin aus der Zulassungsbescheinigung Teil I (neuer Fahrzeugschein), die bei der Abmeldung nicht mehr einbehalten wird

 

 

 

 

 

Was muss ich tun, wenn der HU-Termin bei Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen außerhalb des Betriebszeitraums liegt?                                                                 Die HU ist dann im 1. Monat des Betriebszeitraums durchzuführen.

Was passiert wenn ich nicht zur Fälligkeit den TÜV machen?                                   Seit dem 1. Juli 2012 wird die Hauptuntersuchung bundesweit nicht mehr zurückdatiert, wenn die Frist zur Vorführung überzogen wurde. Daher erhalten die Fahrzeuge – auch bei überzogener HU – die volle Plakettenlaufzeit (Pkw und Motorräder z. B. 24 Monate). Bei Überziehen der Vorführungsfrist zur Hauptuntersuchung um mehr als zwei Monate muss allerdings eine vertiefte Hauptuntersuchung durchgeführt werden, die 20 % mehr kostet als die fristgemäße HU.

Was muss ich tun, wenn eine Nachprüfung erforderlich ist?                                     Bitte stellen Sie Ihr Fahrzeug innerhalb eines Monats zur Nachprüfung bei der Prüfstelle erneut vor. Ist der Zeitraum überzogen, muss der Prüfer eine erneute vollständige Hauptuntersuchung durchführen. Bis zur Nachprüfung sollten auch die geringen Mängel behoben sein, nur dann darf der Prüfer dem Fahrzeug eine neue Prüfplakette erteilen.

 Was muss ich zur Hauptuntersuchung mitbringen?

  • Den Fahrzeugschein, bei abgemeldeten Fahrzeugen den Fahrzeugbrief und, falls vorhanden, Zulassungsbescheinigung Teil I (neuer Fahrzeugschein)
  • Bei einer Nachuntersuchung den Untersuchungsbericht der vorangegangenen Hauptuntersuchung
  • Eventuell die Prüfzeugnisse oder Änderungsabnahmebestätigungen von Anbauteilen, wie z.B. Auspuffanlagen, Lenkern oder Windschildern, sofern diese nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen sind
  • Reifenfreigabebescheinigung (dessen Zulässigkeit sollte nach aktueller Rechtslage geprüft werden oder mit der Werkstatt des Vertrauens besprochen werden, denn hier gab es gravierende Änderungen) (Hilfe der GTÜ zur Reifenfreigabe.)

Was passiert wenn mich die Polizei mit abgelaufener TÜV-Plakette erwischt?

  • HU um 2 bis 4 Monate überzogen, Bußgeld 15 €
  • HU um 4 bis 8 Monate überzogen, Bußgeld 25 €
  • HU um mehr als 8 Monate überzogen, Bußgeld 60 €, 1 Punkt beim KBA in Flensburg
  • Im Falle eines Unfalles wird die Kfz.-Versicherung den Schaden am eigenen Fahrzeug eventuell nicht in voller Höhe begleichen

Die abgelaufene Hauptuntersuchung ist eins der Dinge, die die Polizei im Straßenverkehr leicht erkennen kann. Wie schaut es aber aus, wenn Sie einmal zu häufig deutlich über der vorgeschriebenen Geschwindigkeit geblitzt worden sind oder diese verflixten Park- und Halteverbotsschilder mehrfach gekonnt wegignoriert haben?

Oder mal wieder keinen Verbandskasten im Auto haben, nachdem Sie sich mit defekten Rückleuchten eine Verfolgungsjagd über die Autobahn mit der Zivilstreife geliefert haben? Ist nun der Verbandskasten noch relevant, wirkt sich sein Fehlen erschwerend aus oder sind Ihre wüsten Beleidigungen doch nicht mehr zu toppen auf der Punkteliste?

Was blüht Ihnen dann? Was kostet was und wie lange müssen Sie nun ein Ticket für die Öffis buchen? Oder bekommen Sie den „Lappen“ erst nach einem „Idiotentest“ mit Neuantrag und Prüfung wieder? Fragen über Fragen…

Für einen Teil dieser Fragen, die sich hoffentlich keiner meiner dynamischen Kunden je stellen muß, finden Sie hier eine gute Zusammenstellung an regelmäßig aktualisierten Infos.

Diese Quelle kann, nach einer gemütlichen Stöber- und Lesezeit vielleicht dazu animieren, sich umsichtig, zurückhaltend und angemessen im Straßenverkehr zu bewegen, mit welchem Fahrzeug auch immer das sein mag.

Sollte dies Alles nicht helfen, dann wünsche ich in Zeiten der stark gestiegenen allgemeinen Preise, eine gute Bank an Ihrer Seite, die den Kreditrahmen für Kaution und Anwalt immer stemmen kann… 😉

In diesem Sinne, fahren Sie vorsichtig ! 🙂